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VG München, 23.01.2009 - M 24 E 08.5591 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Anordnungsanspruch; Duldung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Befristung der Wirkungen der Ausweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00
Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen; …
Auszug aus VG München, 23.01.2009 - M 24 E 08.5591
Dabei unterliegt die Frage, ob ein Regelfall im Sinn des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG vorliegt, als gesetzliches Tatbestandsmerkmal der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Urt. v. 11.8.2000, 1 C 5.00, InfAuslR 2000, 483 ff.). - VGH Bayern, 27.01.2000 - 10 C 99.3695
Auszug aus VG München, 23.01.2009 - M 24 E 08.5591
Ist ein Ausländer mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet, so dürfen die Wirkungen der Ausweisung im Hinblick auf das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz - GG - grundsätzlich nur dann weiter aufrechterhalten werden, wenn von ihm noch immer eine konkrete und entsprechend schwere Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht und demgemäß die mit seiner Anwesenheit verbunden Beeinträchtigungen von Belangen der Bundesrepublik so gewichtig sind, dass sie die Gefahr für den Bestand der Ehe und Familie eindeutig überwiegen (BayVGH, Beschl. v. 21.1.2000, 10 C 99.3695, nach juris, Leitsatz 5). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.1997 - 11 S 2142/96
Nachträgliche Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung - Schutz von Ehe und …
Auszug aus VG München, 23.01.2009 - M 24 E 08.5591
Entscheidend bei der Fristbemessung ist die Frage, ab welchem Zeitpunkt erwartet werden kann, dass der Zweck der Ausweisung erreicht ist (…BVerwG, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.1.1997, 11 S 2142/96, nach juris, RdNr. 23). - VGH Bayern, 15.01.2008 - 19 ZB 07.2885
Befristung der Wirkungen der Ausweisung; keine Befristung auf "Null"
Auszug aus VG München, 23.01.2009 - M 24 E 08.5591
Die Frist darf grundsätzlich nicht so festgesetzt oder berechnet werden, dass sich die Ausreise erübrigt (BayVGH, Beschl. v. 15.1.2008, 19 ZB 07.2885, nach juris, RdNr. 15 und Beschl. v. 10.10.2008, 19 C 08.1125, nach juris, RdNr. 12). - VGH Bayern, 10.10.2008 - 19 C 08.1125
Ausländerrecht; Prozesskostenhilfe/Beschwerde; (keine) nachträgliche Befristung …
Auszug aus VG München, 23.01.2009 - M 24 E 08.5591
Die Frist darf grundsätzlich nicht so festgesetzt oder berechnet werden, dass sich die Ausreise erübrigt (BayVGH, Beschl. v. 15.1.2008, 19 ZB 07.2885, nach juris, RdNr. 15 und Beschl. v. 10.10.2008, 19 C 08.1125, nach juris, RdNr. 12).